Zuschüsse

Ganz aktuell (noch bis 31.12.2020) ist zurzeit der Zuschuss für wirtschaftliche  Beratungs-leistungen durch die staatliche Agentur BAFA in Höhe von 100 %!

 

Zuschüsse sind nicht rückzahlbare Zuwendungen seitens öffentlicher Institutionen zum Zwecke der Wirtschaftsförderung. Die Zuwendungsgeber können die europäische Union (EU), der Bund, die Länder oder spezielle Förderinstitute und Förderbanken sein. Je nach Programmziel werden Zuschüsse in der Regel für innerbetriebliche Forschung und Entwicklung gezahlt. Darüber hinaus wird Zuschuss für Forschungsziele des europäischen Forschungsrahmenprogramms gewährt. Alle betrieblichen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die über den gegenwärtigen Stand der Technik hinaus führen und wirtschaftlich verwertbar sind, erfüllen das Förderkriterium. Das Ausmaß der Bezuschussung bewegt sich je nach Programm zwischen 15 % und 75% des Forschungsaufwands.

 

Programme nach denen Forschungs- und Entwicklungsaufwand gefördert wird, sind in Deutschland u. a. ZIM (Zentrales Innovationsprogramm - Mittelstand“, AIF (Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen Otto von Guericke e. V. und EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung). Die Gewährung von Zuschüssen erfolgt nach dem EU Beihilferecht. Danach können Beihilfen und Subventionen („de-minimis-Beihilfen“) an kleine und mittlere Unternehmen bis zur Höhe des Beihilfewertes von € 200.000 (nicht identisch mit Darlehensbetrag), innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren gewährt werden.