Förderdarlehen

Öffentliche Fördermittel werden mittelständischen Unternehmen im Rahmen öffentlicher Wirtschaftsförderung gewährt. Die öffentlichen Mittelgeber können EU, Bund, Länder und sonstige Förderinstitute und Förderbanken sein, die je nach Strukturfonds oder Förderprogramm der Wirtschaft finanzielle Mittel zuführen. Die Fördermittel des Bundes werden in der Regel über die Staatsbank KfW (KfW Förderbank und KfW Mittelstandsbank) unter Einschaltung der Hausbank ausgereicht. Die Instrumente der öffentlichen Fördermittel sind zinsverbilligte Darlehen, Zuschüsse, Bürgschaften und Beteiligungen.

 

Die Fördermittel werden von EU, Bund und Ländern mit dem Ziel des Wirtschaftswachstums und der Arbeitsplatzsicherung und -neuschaffung ausgereicht. Die Gewährung von öffentlichen Fördermitteln erfolgt nach dem EU Beihilferecht. Danach können Beihilfen und Subventionen („de-minimis-Beihilfen“) an kleine und mittlere Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren bis zur Höhe des Beihilfewertes von € 200.000,-- gewährt werden.